AGB

Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der HK-Trocken- und Innenausbau
Zur Verwendung gegenüber Unternehmern

§ 1 Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte gegenwärtige und zukünftige Geschäftsbeziehung mit unserem Kunden, auch wenn sie nicht ausdrücklich in Bezug genommen werden.
Abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde oder vorbehaltlos geliefert wurde.
Änderungen, Ergänzungen oder sonstige Nebenabreden zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

§ 2 Angebote, Preise
Die angebotenen Preise sind bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung freibleibend und unverbindlich. Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung maßgeblich. Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Kataloge und Preislisten können bei uns eingesehen oder angefordert werden. Änderungen der Konstruktion, der Werkstoffwahl, der Spezifikation und der Bauart sind auch nach Absendung der Auftragsbestätigung zulässig, sofern diese Änderungen weder der Auftragsbestätigung, noch der Spezifikation des Kunden widersprechen.
Änderungswünsche des Kunden nach Auftragsbestätigung können Mehrkosten verursachen, die wir umgehend nach Zugang des Änderungswunsches schriftlich bekannt geben. Ist der Kunde mit dem Mehrpreis nicht einverstanden, entfällt der Änderungswunsch.
Erhöht ein Hersteller oder Lieferant seine Preise, bevor wir geliefert haben, so ist auch die Inspect Academy berechtigt, den mit dem Käufer vereinbarten Preis für die noch nicht ausgelieferte Ware im gleichen Rahmen zu erhöhen, jedoch nur, wenn und soweit sie ihre Preise allgemein erhöht, und nur, wenn sich die Inspect Academy nicht in Leistungsverzug befindet. Hat die Inspect Academy nicht in Teilmengen zu liefern, so entsteht das Recht zur Preiserhöhung erst vier Monate nach Vertragsschluss.
Unsere Preise gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein. Mangels besonderer Vereinbarung erfolgt die Verpackung und Versendung nach unserer Wahl und wird nach Aufwand berechnet. Die Verpackung wird nur zurückgenommen, wenn wir aufgrund zwingender gesetzlicher Regelung hierzu verpflichtet sind.

§ 3 Zahlung, Verzug, Aufrechnung
Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug, sofern nichts anderes vereinbart.
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 %- Punkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Für jede Mahnung berechnen wir eine Pauschale von 5,00 € für Mahnkosten.
Wechsel-, Scheck- und Zahlungsanweisungen werden nur zahlungshalber angenommen und gelten erst nach vorbehaltloser Gutschrift auf unserem Geschäftskonto als Erfüllung. Bank-, Diskont- und sonstige Spesen gehen zu Lasten des Kunden.
Die Aufrechnung gegen Forderungen der Inspect Academy ist nur mit von der Inspect Academy anerkannten, unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur aufgrund von Gegenansprüchen geltend machen, die auf demselben Vertrag beruhen.
Skonti, Rabatte und Zahlungserleichterungen entfallen, wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät.
Bei Nichtabnahme der bestellten Ware oder Leistung sind wir berechtigt, anstelle eines konkreten Schadens einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15 % der Bruttoauftragssumme des jeweiligen Auftrags zu berechnen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass uns ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder unser Schaden niedriger ist als die Pauschale.

§ 4 Lieferung, Gefahrübergang
Liefertermine sind, sofern nichts anderes vereinbart, unverbindlich. Der Käufer/Besteller kann sechs Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferzeit den Vertragspartner schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommen wir in Verzug.
Vom Kunden veranlasste Änderungen der bestellten Waren oder Leistungen führen zu einer angemessenen Verlängerung der Ausführungs- oder Lieferfrist.
Die Liefer- und oder Ausführungsfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Werk verlassen hat oder die Versand- oder Ausführungsbereitschaft mitgeteilt ist.
Teillieferungen und Teilausführungen, insbesondere bei größeren Aufträgen, sind in einem für den Kunden zumutbaren Umfang zulässig.
Sofern nichts anders vereinbart ist, hat der Kunde den Liefergegenstand oder die zuliefernde Leistung acht Tage nach Mitteilung der Fertigstellung abzunehmen.
Unsere Leistungen gelten auch ohne schriftliche Abnahme als abgenommen, sofern nach Ablauf der Acht-Tage-Frist gem. vorstehendem Ablauf über die Dauer von zwei Wochen hin die Abnahme nicht schriftlich wegen erheblicher Mängel ausdrücklich verweigert wird.
Ist die Versendung des Liefergegenstandes an den Kunden oder Dritte vereinbart, geht die Gefahr mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Transporteur (Spedition, Bahn etc.) auf den Kunden über. Die Gefahr geht in jedem Fall mit der Übergabe in unserem Werk, bzw. durch die Ingebrauchnahme des Liefergegenstandes über.
Nehmen wir die Ware/Leistung zurück, trägt der Kunde die Gefahr bis zum Eingang der Ware/Leistung bei uns.

§ 5 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware/Leistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Kommt der Käufer/Besteller seinen vertraglichen Pflichten nicht nach, insbesondere im Falle des Zahlungsverzuges, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den gelieferten Gegenstand herauszuverlangen; der Käufer ist zur Herausgabe des Gegenstandes verpflichtet.
Der Käufer ist verpflichtet, uns bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter unverzüglich zu benachrichtigen, damit wir unsere Rechte am Liefergegenstand wahrnehmen können.
Der Käufer ist berechtigt, den gelieferten Gegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungswertes unserer Forderung bzw. entsprechend dem Wert der gelieferten Vorbehaltsware ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Käufer/Besteller zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
Die Be- und Verarbeitung des gelieferten Gegenstands erfolgt stets im Namen und im Auftrag der Inspect Academy. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert des von uns gelieferten Gegenstandes zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Das gilt auch, wenn der gelieferte Gegenstand mit anderen, nicht in unserem Eigentum stehenden Gegenständen vermischt wird.
Gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers/Bestellers freizugeben, sofern ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

§ 6 Gewährleistung, Haftung
Die Gewährleistungsansprüche des Kunden/Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gem. §§ 377, 378 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. Mängel sind spätestens innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware, nicht erkennbare Mängel unverzüglich nach Erkennbarkeit mitzuteilen.
Stellt der Kunde bei Erhalt der Lieferung Schäden an der Verpackung fest, hat er bei Annahme der Ware vom Transportunternehmer die Beschädigung schriftlich bestätigen zu lassen. Transportschäden, die erst nach Öffnen der Ware festgestellt werden, müssen innerhalb von fünf Kalendertagen nach Erhalt der Ware schriftlich gegenüber der Inspect Academy gemeldet werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mitteilung. Die Beweislast für die rechtzeitige Absendung trägt der Kunde.
Gebrauchte Liefergegenstände werden unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft, nicht ausgeschlossen ist die Haftung für arglistig verschwiegene Mängel.
Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr nach Abnahme der Ware.
Wir leisten innerhalb vorstehender Frist für Mängel der Ware oder Leistung Gewähr nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Wir haften nicht für Mängel, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde unsere Leistung ändert, es sei denn, dass der Kunde im Zusammenhang mit der Mängelrüge nachweist, dass sein Eingriff für den Mangel nicht ursächlich ist.
Weitergehende    Gewährleistungsansprüche    des    Kunden,    insbesondere    wegen Mangelfolgeschäden, soweit diese nicht aus dem Fehlen von zugesicherten Eigenschaften resultieren, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen sind Schadensersatzansprüche des Kunden/Bestellers, egal aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht in den Fällen schuldensunabhängiger Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Körper- und Gesundheitsschäden oder der Verlust des Lebens oder bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften und bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seitens gesetzlicher Vertreter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der Inspect Academy.

§ 7 Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Verpflichtungen ist Stuttgart.
Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten ist Ingolstadt, soweit der Kunde/Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäft-, Liefer- und Zahlungsbedingungen oder ihrer Bestandteile lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Eine unwirksame Regelung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten möglichst nahe kommt.
Für den Vertrag und die Einbeziehung und Auslegung dieser allgemeinen Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Der Kunde ermächtigt uns unter Verzicht auf eine Mitteilung, personenbezogene Daten im Rahmen der Zulässigkeit gem. BDSG und soweit zur Durchführung des Vertragsverhältnisses notwendig zu verarbeiten und den mit der Durchführung des Vertragsverhältnisses innerhalb unseres Unternehmens befassten Stellen zu übermitteln. Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, über etwaige mit dem Kunden abgeschlossene Geschäfte eine Kreditversicherung abzuschließen und in diesem Zusammenhang die erforderlichen Daten des Kunden zu übermitteln.